1. DEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN 1.1 Die Postanschrift von SwissProjectorLamps.ch ist eine Handelsabteilung der Kicktek Ltd. 1 The Galloway Centre, Express Way, Hambridge Lane, Newbury, RG14 5TL Großbritannien
1.2 In diesen Bedingungen: "Käufer" bedeutet die Person, die ein Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung für die Waren vom Verkäufer angenommen wird. "Bedingungen" bedeutet die in diesem Dokument dargelegten Standardbedingungen und eine Verkaufsbedingung und schließt (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen mit ein; "Vertrag" bedeutet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren; "Waren" bedeutet die Waren (einschließlich aller Teilmengen der Waren oder aller Teile für diese), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat; "Das Produkt" bedeutet jeden Artikel, der vom Verkäufer als Teil der Waren geliefert wird. "Verkäufer" bedeutet SwissProjectorLamps.ch, der die Waren liefert; "Schriftlich" schließt Fax und elektronische Übertragung und vergleichbare Kommunikationsmittel ein. "Gesetz über den Zahlungsverzug" bedeutet das Gesetz über den Zahlungsverzug bei Handelsschulden (Zinsen) von 1998 und alle gesetzlichen Instrumente zur Umsetzung dieses Gesetzes.
1.3 Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum betreffenden Zeitpunkt geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder erweiterten Fassung zu verstehen.
1.4 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
2. GRUNDLAGE DES VERKAUFS
2.1 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Etwaige Druck-, Schreib- oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Verkäufer herausgegeben werden, können ohne jegliche Haftung des Verkäufers korrigiert werden.
2.3 Alle gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte, gleich welcher Art, verbleiben zu jeder Zeit im Besitz des Verkäufers.
3. AUFTRÄGE
3.1 Alle Bestellungen sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren und der schriftlichen Annahme durch den autorisierten Vertreter von Swiss Projector Lamp. Jede vorherige Bestätigung durch Swiss Projector Lamp per Telefon, Fax oder andere Medien gilt nur als vorläufig.
3.2 Jede vom Verkäufer unterbreitete Offerte ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Offerte und kein Angebot. Die schriftliche Bestellung des Käufers stellt ein Angebot dar, und ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn dieses Angebot von Swiss Projector Lamp angenommen wird, und nicht zu einem früheren Zeitpunkt.
4. PREIS DER WARE
4.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten für den Verkäufer widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (wie z.B. die Änderung von Zöllen, Erhöhungen, die von den Herstellern der Waren beeinflusst werden), eine Änderung der Liefertermine, der Mengen oder der Spezifikationen für die Waren, die vom Käufer verlangt wird, oder eine Verzögerung, die durch eine Anweisung des Käufers verursacht wird, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben. Handelt der Käufer als "Verbraucher" im Sinne der Unfair Terms of Consumer Contract Regulations von 1989, kann der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung den Vertrag kündigen.
4.2 Kataloge, Preislisten und andere Werbematerialien, die vom Verkäufer verwendet werden, sind nur als Hinweis auf den Preis und das Sortiment der angebotenen Waren gedacht, und keine darin enthaltenen Preise, Beschreibungen oder andere Angaben sind für Swiss Projector Lamp verbindlich.
5.HERSTELLERSPEZIFIKATIONEN
5.1 Swiss Projector Lamp haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch eine Abweichung von den Spezifikationen oder technischen Daten des Herstellers verursacht werden oder daraus resultieren, und ist nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich, die aus einer Einschränkung oder Einstellung der Lieferung infolge einer solchen Abweichung resultieren.Swiss Projector Lamp wird sich bemühen, den Kunden über eine solche bevorstehende Abweichung zu informieren, sobald sie eine entsprechende Mitteilung vom Hersteller erhält.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die Rechnungen werden von SwissProjectorLamps.ch am Tag des Versands der Waren erstellt und datiert. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt und vereinbart wird, sind die Rechnungen vom Käufer bis zum Rechnungsdatum zu bezahlen.
6.2 Wenn der Käufer die Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zustehenden Rechte oder Rechtsmittel berechtigt:
6.2.1 den Vertrag zu kündigen oder alle weiteren Lieferungen an den Käufer auszusetzen; 6.2.2 alle vom Käufer geleisteten Zahlungen für die Waren (oder die unter einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) zu verwenden, wie es der Verkäufer für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer); und 6.2.3 dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den unbezahlten Betrag gemäß dem Gesetz über Zahlungsverzug (Late Payment Act), falls anwendbar, oder, falls nicht anwendbar, zum Satz von 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC zu berechnen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (wobei ein Teil des Monats für die Berechnung der Zinsen als voller Monat behandelt wird).
7. LIEFERUNG
7.1 Swiss Projector Lamp behält sich das Recht vor, für die Lieferung an jeden vom Käufer angegebenen Ort eine Gebühr zu erheben.
7.2 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur annähernd, und der Verkäufer haftet nicht für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Die Lieferfrist ist nicht von wesentlicher Bedeutung, es sei denn, der Verkäufer hat ihr vorher schriftlich zugestimmt.
7.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen Arbeitskonflikt oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, so verlängern sich die Lieferfristen um einen unter den gegebenen Umständen angemessenen Zeitraum. Dauert die Verzögerung länger als 6 Monate an, so gilt der Vertrag, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, als beendet, ohne dass dem Verkäufer gegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
8. HÖHERE GEWALT
8. 1 Swiss Projector Lamp haftet nicht für die Stornierung eines Auftrags oder eines nicht erfüllten Teils davon oder für die Ausführung einer Teillieferung oder -leistung, wenn die Ausführung durchSwiss Projector Lamp direkt oder indirekt durch einen Grund verhindert oder verzögert wird, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Swiss Projector Lamp liegt, unabhängig davon, ob dieser Grund zum Zeitpunkt der Annahme des Kundenauftrags durchSwiss Projector Lamp bestand oder vorhersehbar war oder nicht, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gilt jeder Grund als Verhinderung, Swiss Projector Lamp verhindert, behindert oder verzögert, wenn Swiss Projector Lamp dadurch an der Erfüllung anderer ähnlicher Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder Dritten gehindert, behindert oder verzögert wird.
9. GEFAHR- UND EIGENTUMSÜBERGANG
9.1 Die Gefahr für die Waren geht bei der Lieferung auf den Kunden über.
9.2 Das Eigentum an den Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer bei Swiss Projector Lamp.
9.3 Erfolgt die vollständige Zahlung nicht gemäß den Standard-Verkaufsbedingungen von Swiss Projector Lamp, kann Swiss Projector Lamp den Kunden auffordern, die Waren unverzüglich auf eigene Kosten zurückzusenden. Wird dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachgekommen, ist der Verkäufer jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, die Waren ganz oder teilweise wieder in Besitz zu nehmen (und zu diesem Zweck die vom Kunden bewohnten Räumlichkeiten zu betreten und die Waren von allem, an dem sie befestigt sind, zu trennen, ohne für dadurch verursachte Schäden verantwortlich zu sein), unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die Swiss Projector Lamp zur Verfügung stehen.
10. GARANTIEN UND HAFTUNG
10.1 Der Käufer hat nur insoweit Anspruch auf die vom Hersteller dem Verkäufer gewährte Garantie oder Gewährleistung, als der Verkäufer in der Lage ist, diese Garantie oder Gewährleistung an den Käufer weiterzugeben.
10.2 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch das Common Law impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
10.3 Werden Waren im Rahmen eines Verbrauchergeschäfts (gemäß der Definition des Sale of Goods Act 1979) verkauft, werden die gesetzlichen Rechte des Käufers durch diese Bedingungen nicht berührt.
10.4 Jegliche Ansprüche des Käufers, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruhen, müssen dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder (wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung mitgeteilt werden. Wenn der Käufer den Verkäufer nicht entsprechend informiert, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel oder Fehler, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären.
11. HAFTUNG
11.1 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für direkte, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Projektor des Käufers, den Verlust von Daten und Schäden, die durch den Verlust von Daten entstehen.
11.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge von Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Lieferanten entstehen.
12. RÜCKSENDUNGEN
12.1 Rücksendungen müssen unter den folgenden Bedingungen erfolgen; 12.1.1 Es muss eine vorherige Genehmigung von Swiss Projector Lamp eingeholt werden, die nach eigenem Ermessen von Swiss Projector Lamp erteilt wird. 12.1.2 Die Mitteilung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. 12.1.3 Die Waren müssen sich in ihrer Originalverpackung befinden und ordnungsgemäß verpackt sein. 12.1.4 Die Waren müssen sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden.
12.2 Sollte sich der Verkäufer dennoch bereit erklären, Waren zurückzunehmen, die sich nicht in einem verkaufsfähigen Zustand befinden, behält sich Swiss Projector Lamp. das Recht vor, dem Käufer die Kosten für die Versetzung der Produkte in einen verkaufsfähigen Zustand in Rechnung zu stellen.
12.3 Wenn Sie ein Verbraucher sind, haben Sie zusätzlich zu anderen Rechten das Recht, den Vertrag zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten, sofern die Mitteilung schriftlich, einschließlich per Fax oder E-Mail, erfolgt. Das Produkt muss vollständig, unbenutzt und in einem "neuwertigen" Zustand sein (wenn Sie z. B. die Verpackung geöffnet haben, um das Produkt zu prüfen, müssen Sie dies tun, ohne das Produkt oder die Verpackung in irgendeiner Weise zu beschädigen oder zu kennzeichnen). Sie müssen den Verkäufer innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag, an dem die Ware an den Käufer geliefert wurde, schriftlich unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer informieren. Der Käufer ist für die Rücksendung der Waren auf seine Kosten verantwortlich. Sollte der Käufer die Waren zurücksenden wollen, ist es ratsam, dass der Käufer sich ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports versichert. Die Produktverpackung muss gegen weitere Abnutzung oder Risse, die während des Rücktransports verursacht werden können, geschützt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Kosten für die Neuverpackung des Produkts oder andere Kosten, die bei der Rücksendung des Produkts in den ursprünglichen Zustand, in dem es an den Käufer versandt wurde, entstehen, in Rechnung zu stellen.
13. RÜCKTRITTSRECHT
13.1 Rücktrittsrecht Der Kunde kann innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Erhalt des Produkts oder innerhalb einer längeren Frist, sofern angeboten, vom Kaufvertrag zurücktreten. Für die Berechnung dieser siebentägigen Frist ist das auf der Empfangsbestätigung angegebene Datum maßgeblich. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist an keinerlei Form gebunden und kann in jeder gesetzlich zulässigen Weise anerkannt werden.
14. ALLGEMEINES
14.1 Der Verzicht von Swiss Projector Lamp auf eine Verletzung einer Bedingung dieses Vertrages verhindert nicht die spätere Durchsetzung dieser Bedingung und kann nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung angesehen werden.
15. ANWENDBARES RECHT GELTENDES RECHT
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